Unser Verein
Wir wissen nicht, ob vor 1945 ein MagdeburgerAnwaltVerein bestand. Anzunehmen ist dies jedoch.
Der nunmehr bestehende MagdeburgerAnwaltVerein e. V. gründete sich im März 1990. Er repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft in der Landeshauptstadt Magdeburg und den umliegenden Landkreisen, insbesondere im Börde- und im Harzkreis.
Er ist der Mitgliederstärkste von neun örtlichen Anwaltvereinen in Sachsen-Anhalt. Es gibt ca. 250 Anwaltvereine in ganz Deutschland. Über den MagdeburgerAnwaltVerein sind über 200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem Deutschen Anwaltverein angeschlossen.
Zweck des MagdeburgerAnwaltVereins (MAV) ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft. Er fördert Rechtspflege und Gesetzgebung, bietet Fortbildung an und pflegt Gemeinsinn und wissenschaftlichen Geist der Rechtsanwaltschaft.
Über Rahmenverträge bietet der Verein seinen Mitgliedern Vorteile bei der Inanspruchnahme verschiedener Leistungen. Nähere Auskünfte hierzu wie zu allen Sie interessierenden Fragen, insbesondere auch zum Erwerb der Mitgliedschaft, erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Nicht zuletzt möchten wir alle Interessierten auf den seit 01.01.2000 existierenden Stafverteidigernotdienst hinweisen. Dieser wurde durch den seit langem als Strafverteidiger tätigen Kollegen RA Dieter-J. Schulze ins Leben gerufen und verantwortlich betreut.
Etliche unserer im Strafrecht tätiger Kolleginnen und Kollegen sind abwechselnd rund um die Uhr unter der Funktelefonnummer 0170 / 6556158 erreichbar und stehen Menschen, die sich plötzlichen polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen, mit telefonischem Ratschlag und unter Umständen (dann kostenpflichtiger) aktiver Strafverteidigung zur Verfügung.